Tuesday Rewind

Von Bernd am 01.06.2010

Für alle, die zu blöd sind, durch Türen zu gehen!

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Schlagwörter: fenster, türe, tür, glas, gegen, laufen, gegenlaufen

Kommentare

07.06.2010, 17:39

der klassiker :D

 

03.06.2010, 11:41

 

Moscht schrieb:

 

ROFLduhastLOLgesagt schrieb:

 

Bernd schrieb:

 

ROFLduhastLOLgesagt schrieb:

In Deutschland wäre das eine vorsätzliche Verletzung der Nebenpflichten gem. § 241 II BGB aus dem Vertragsanbahungsverhältnis gem. § 311 II Nr. 2 und man könnte Schmerzensgeld und ggf. Schadensersatz gem. §§ 280 I 1, 241 II BGB geltend machen.

Außerdem könnte man für sowas mittels Lynchjustiz eins in die Fresse kriegen.

Den will ich sehen, der dich deshalb verklagt ^^

 

Wär ich in dem Video, würd ich mir das überlegen. Mein Zivilrechtprof meinte mal, man kann nie früh genug mit dem Klagen anfangen^^ Die Beweislage ist dank dem Video ja perfekt. Problem ist nur, dass die Schmerzen recht gering sind. Aber Hilfsweise verletzt die Veröffentlichung des Videos ja auch noch mein allgemeines Persönlichkeitsrecht :P

 

Dein Zivilrechtprof ist ein Arschloch...mann wie ich das hasse wenn man nur andere leute wegen jeder kleinigkeit ausnehmen will, für jeden scheiß unfall den ein kind hat wird gleich mit aufsichtspflicht und co dahergekommen, wegen jedem kanaldeckel über den irgendsoein trottel drüberfällt wird vor gericht gegangen...traurig wie sich das ganze entwickelt hat

 

Und überhaupt, die da oben machen doch eh was sie wollen...

 

02.06.2010, 16:59

durch die tür kann jeder gehen xD

 

02.06.2010, 14:18

ROFLduhastLOLgesagt schrieb:

 

Bernd schrieb:

 

ROFLduhastLOLgesagt schrieb:

In Deutschland wäre das eine vorsätzliche Verletzung der Nebenpflichten gem. § 241 II BGB aus dem Vertragsanbahungsverhältnis gem. § 311 II Nr. 2 und man könnte Schmerzensgeld und ggf. Schadensersatz gem. §§ 280 I 1, 241 II BGB geltend machen.

Außerdem könnte man für sowas mittels Lynchjustiz eins in die Fresse kriegen.

Den will ich sehen, der dich deshalb verklagt ^^

 

Wär ich in dem Video, würd ich mir das überlegen. Mein Zivilrechtprof meinte mal, man kann nie früh genug mit dem Klagen anfangen^^ Die Beweislage ist dank dem Video ja perfekt. Problem ist nur, dass die Schmerzen recht gering sind. Aber Hilfsweise verletzt die Veröffentlichung des Videos ja auch noch mein allgemeines Persönlichkeitsrecht :P

 

Dein Zivilrechtprof ist ein Arschloch...mann wie ich das hasse wenn man nur andere leute wegen jeder kleinigkeit ausnehmen will, für jeden scheiß unfall den ein kind hat wird gleich mit aufsichtspflicht und co dahergekommen, wegen jedem kanaldeckel über den irgendsoein trottel drüberfällt wird vor gericht gegangen...traurig wie sich das ganze entwickelt hat

 

02.06.2010, 13:36

 wie geil! :D 

 

02.06.2010, 12:56

saubere arbeit *schenkelklopf*

 

01.06.2010, 23:09

Schiwi schrieb:

 

ROFLduhastLOLgesagt schrieb:

In Deutschland wäre das eine vorsätzliche Verletzung der Nebenpflichten gem. § 241 II BGB aus dem Vertragsanbahungsverhältnis gem. § 311 II Nr. 2 und man könnte Schmerzensgeld und ggf. Schadensersatz gem. §§ 280 I 1, 241 II BGB geltend machen.

Außerdem könnte man für sowas mittels Lynchjustiz eins in die Fresse kriegen.

Ja ja, das geht mir am deutschen Rechtssystem total auf den SACK! Hier kann man doch tatsächlich ANDERE FÜR SEINE EIGENE DUMMHEIT VERANTWORTLICH MACHEN! Wenn die Leute mal ihre Augen aufmachen würden, wär sowas nicht passiert, meiner Meinung nach sollte man für sein Handeln immer noch selbst Verantwortlich sein!

 

nich nur in Deutschland

 

01.06.2010, 22:53
Schiwi schrieb:

 

ROFLduhastLOLgesagt schrieb:

In Deutschland wäre das eine vorsätzliche Verletzung der Nebenpflichten gem. § 241 II BGB aus dem Vertragsanbahungsverhältnis gem. § 311 II Nr. 2 und man könnte Schmerzensgeld und ggf. Schadensersatz gem. §§ 280 I 1, 241 II BGB geltend machen.

Außerdem könnte man für sowas mittels Lynchjustiz eins in die Fresse kriegen.

Ja ja, das geht mir am deutschen Rechtssystem total auf den SACK! Hier kann man doch tatsächlich ANDERE FÜR SEINE EIGENE DUMMHEIT VERANTWORTLICH MACHEN! Wenn die Leute mal ihre Augen aufmachen würden, wär sowas nicht passiert, meiner Meinung nach sollte man für sein Handeln immer noch selbst Verantwortlich sein!

 

 In meinen XX Jahren, bin ich noch nie gegen eine Scheibe gelaufen. ich bin der lebende Beweis, dass gucken hilft :D

 

 

 

01.06.2010, 22:22

und welches geschlecht läuft fast nur dagegen?

das weibliche

 

01.06.2010, 22:07

ROFLduhastLOLgesagt schrieb:

In Deutschland wäre das eine vorsätzliche Verletzung der Nebenpflichten gem. § 241 II BGB aus dem Vertragsanbahungsverhältnis gem. § 311 II Nr. 2 und man könnte Schmerzensgeld und ggf. Schadensersatz gem. §§ 280 I 1, 241 II BGB geltend machen.

Außerdem könnte man für sowas mittels Lynchjustiz eins in die Fresse kriegen.

Ja ja, das geht mir am deutschen Rechtssystem total auf den SACK! Hier kann man doch tatsächlich ANDERE FÜR SEINE EIGENE DUMMHEIT VERANTWORTLICH MACHEN! Wenn die Leute mal ihre Augen aufmachen würden, wär sowas nicht passiert, meiner Meinung nach sollte man für sein Handeln immer noch selbst Verantwortlich sein!

 

01.06.2010, 21:34

ROFLduhastLOLgesagt schrieb:

In Deutschland wäre das eine vorsätzliche Verletzung der Nebenpflichten gem. § 241 II BGB aus dem Vertragsanbahungsverhältnis gem. § 311 II Nr. 2 und man könnte Schmerzensgeld und ggf. Schadensersatz gem. §§ 280 I 1, 241 II BGB geltend machen.

Außerdem könnte man für sowas mittels Lynchjustiz eins in die Fresse kriegen.

Den will ich sehen, der dich deshalb verklagt ^^

 

01.06.2010, 21:17

endlich erster!